Beschluss (EU) 2021/1027 des Rates vom 22. Juni 2021 zur Beauftragung der Europäischen Kommission — des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) — mit der Ausübung der der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Stelle übertragenen Befugnisse im Zusammenhang mit der Sicherung für den Fall von Berufskrankheiten und Unfällen
Damit die Übertragung dieser Dienstleistungen wirksam ist, sollte der Rat das PMO mit der Ausübung der der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge mit den Beamten und Bediensteten des Generalsekretariats des Rates ermächtigten Stelle übertragenen Befugnisse beauftragen.
Erwägungsgrund 5 32021D1027
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