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Die für die Verarbeitung Verantwortlichen beziehen den DSB in die Planung und Erörterung einer Tätigkeit ein, die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet. Der DSB wird über jeden Verarbeitungsvorgang sowie über wesentliche Änderungen eines bestehenden Verarbeitungsvorgangs unterrichtet.
Der DSB wird über Entwürfe interner Vermerke und Beschlüsse des GSR unterrichtet, die sich unmittelbar auf die interne Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 beziehen.
Der DSB wird über alle Kontakte zu externen Parteien im Zusammenhang mit der internen Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 und über jede Interaktion mit dem EDSB unterrichtet, insbesondere wenn dieser gemäß den Artikeln 40 und 41 der genannten Verordnung konsultiert oder unterrichtet wird.
Der DSB wird zu Entwürfen von Vereinbarungen zwischen gemeinsam Verantwortlichen und zu Entwürfen von Datenschutz-Vertragsklauseln oder anderen Rechtsinstrumenten konsultiert, wenn personenbezogene Daten von einem Auftragsverarbeiter verarbeitet werden.
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