Gesetze
Gesetz wird geladen …
In bestimmten Fällen können mehrere Generaldirektionen oder Dienststellen des GSR einen Verarbeitungsvorgang gemeinsam durchführen, um ihren Auftrag zu erfüllen. In solchen Fällen sollten sie sicherstellen, dass interne Regelungen vorhanden sind, nach denen auf transparente Weise ihre jeweiligen Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2018/1725 bestimmt werden können, insbesondere im Zusammenhang mit den Rechten der betroffenen Personen, die Meldung an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) und die Führung der Verzeichnisse.
In bestimmten Fällen können mehrere Kommissionsdienststellen einen Verarbeitungsvorgang gemeinsam durchführen, um ihren Auftrag zu erfüllen. In solchen Fällen…
Um den delegierten Verantwortlichen die Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten zu erleichtern‚ sollte jede Generaldirektion und jede sonstige Dienststelle des GSR…
Die Verordnung (EU) 2018/1725 sieht klare Zuständigkeiten der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen vor, insbesondere im Zusammenhang mit den Rechten der…
Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 sieht vor, dass jedes Organ und jede Einrichtung der Union den Datenschutzbeauftragten betreffende…
In den Durchführungsbestimmungen sollten die Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen und für die Erfüllung der Pflichten aller…
Zur Aufrechterhaltung einer wirksamen Zusammenarbeit kann es notwendig sein, dass der Rat und das GSR die Rechte betroffener Personen unter Umständen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.