Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung Nr. 45/2001/EG und der Beschluss 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sollten aufgehoben werden. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung und den aufgehobenen Beschluss sollten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung gelten.
Erwägungsgrund 86 EUDSGVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen