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Um den delegierten Verantwortlichen die Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten zu erleichtern‚ sollte jede Generaldirektion und jede sonstige Dienststelle des GSR einen Datenschutzkoordinator benennen. Die Datenschutzkoordinatoren sollten die Generaldirektion und die sonstigen Dienststellen in allen Aspekten des Schutzes personenbezogener Daten unterstützen und sich am Netz der Datenschutzkoordinatoren im GSR beteiligen, um eine kohärente Durchführung und Auslegung der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
Jede Generaldirektion oder sonstige Dienststelle des GSR benennt in Absprache mit dem DSB einen oder mehrere Datenschutzkoordinatoren, die den delegierten…
„Datenschutzkoordinator“ den Bediensteten des GSR, der in jeder Generaldirektion oder sonstigen Dienststelle des GSR in Absprache mit dem DSB benannt wird, um…
Der DSK sensibilisiert in seiner Generaldirektion oder Dienststelle für Datenschutzfragen und berät und unterstützt die delegierten Verantwortlichen und die…
Die delegierten Verantwortlichen stellen sicher, dass der DSB rasch in alle Fragen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten einbezogen wird, und treffen…
Um den delegierten Verantwortlichen die Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten zu erleichtern‚ sollte jede Kommissionsdienststelle einen Datenschutzkoordinator…
In bestimmten Fällen können mehrere Generaldirektionen oder Dienststellen des GSR einen Verarbeitungsvorgang gemeinsam durchführen, um ihren Auftrag zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.