Art. 10 32021D1143
Die gemeinsamen Kosten der EUMAM Mozambique werden gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 verwaltet.
Der als Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUMAM Mozambique dienende Betrag beläuft sich auf 15160000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 30 % für Mittelbindungen und 15 % für Zahlungen.
Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der Mission dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2026 auf 14100000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.
Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der Mission dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026 auf 3140000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 50 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.