Erwägungsgrund 2 32021D0124
Am 22. Juli 2019 hat der EZB-Rat im Rahmen der Erfüllung seines Mandats zur Gewährleistung von Preisstabilität, zur Beibehaltung günstiger Kreditvergabebedingungen sowie zur Unterstützung des akkommodierenden geldpolitischen Kurses in Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, den Beschluss (EU) 2019/1311 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/21) erlassen. Dieser Beschluss sieht die Durchführung einer dritten Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) für den Zeitraum von September 2019 bis März 2021 vor.