Erwägungsgrund 3 32021D0124
Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, hat der EZB-Rat am 12. März 2020 beschlossen, bestimmte Schlüsselparameter der GLRG III zu ändern. Vor dem Hintergrund der herrschenden Störungen des Wirtschaftsgeschehens und der erhöhten Unsicherheit hat der EZB-Rat zudem am 30. April 2020 zur weiteren Unterstützung der Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen weitere Änderungen dieser Parameter beschlossen. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgte mit Beschluss (EU) 2020/407 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/13) und Beschluss (EU) 2020/614 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/25).