Erwägungsgrund 6 32021D0124
Um die Umstellung von bereits ausstehenden GLRG III auf die neu angekündigten zusätzlichen Geschäfte ab September 2021 zu ermöglichen, sind die Fristen für die Mitteilung vorzeitiger Rückzahlungen um eine Woche vorgezogen worden, sodass die im Rahmen des Verfahrens zur freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung zurückzuzahlenden Beträge bei der Berechnung der Kreditlimite berücksichtigt werden können.