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Kreditinstitute, die GLRG-III-Gruppen leiten, welche beabsichtigen, am siebten GLRG III teilzunehmen, haben eine sehr kurze Frist, um die Anerkennung der Gruppe oder Änderungen einer bestehenden Gruppe zu beantragen. Aus diesem Grund müssen die mit diesem Beschluss eingeführten Änderungen der Parameter für die Gruppenteilnahme den Kreditinstituten so rasch wie möglich mitgeteilt werden. Dieser Beschluss sollte daher unverzüglich in Kraft treten.
Die Mitglieder dieser GLRG-III-Gruppe sind Kreditinstitute, welche an GLRG III weder als Einzelinstitute noch als Mitglieder einer anderen GLRG-III-Gruppe…
Dieser Beschluss soll unverzüglich in Kraft treten, damit den Kreditinstituten genügend Zeit zur Verfügung steht, um ihre operativen Vorbereitungen für das…
Dieser Beschluss soll unverzüglich in Kraft treten, damit den Kreditinstituten genügend Zeit zur Verfügung steht, um ihre operativen Vorbereitungen für das…
Die Änderungen der Sanktionen bei Nichteinhaltung der Melde- und Prüfpflichten sowie der Bestimmungen bezüglich der Behandlung von nach dem 31. März 2021…
Angesichts der Bedeutung des Ziels der Gewährleistung der Preisstabilität ist die schnellstmögliche Änderung der Preisgestaltung der GLGR III ohne…
Zur Vereinfachung der Teilnahme von Instituten, die aus organisatorischen Gründen zur Kreditaufnahme beim Eurosystem eine Gruppenstruktur verwenden, ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.