Erwägungsgrund 6 32021D1441
Eine Verschmelzung oder Spaltung eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens kann Satzungsänderungen des Unternehmens erforderlich machen, um die sich aus der Verschmelzung oder Spaltung resultierende Situation dieses Unternehmens widerzuspiegeln. In solchen Fällen werden bei der aufsichtlichen Bewertung der Verschmelzung oder Spaltung auch die sich daraus ergebenden Satzungsänderungen des Unternehmens berücksichtigt, ungeachtet der Tatsache, dass die Genehmigung dieser Änderungen Gegenstand eines gesonderten Aufsichtsverfahrens ist. Daher ist es angemessen, die Übertragung von Beschlüssen zur Genehmigung von Satzungsänderungen in Fällen zu ermöglichen, in denen diese Änderungen Folge einer Verschmelzung oder Spaltung sind.