Erwägungsgrund 4 32021D1442
Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen zu erlassen. Zur Erleichterung des Entscheidungsprozesses ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass solcher Beschlüsse erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass die Übertragung von Befugnissen notwendig ist, um eine Institution in die Lage zu versetzen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen und somit ihre Aufgabe zu erfüllen. Ebenso hat der Gerichtshof die Notwendigkeit der Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Entscheidungsorgane als einen jedem institutionellen System innewohnenden Grundsatz anerkannt.