Art. 6 32026D2036BESCHLUSS (EU) 2026/2036 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. August 2026 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (EZB/2026/19)
Dieser Beschluss gilt nicht in Fällen, in denen die Antragsunterlagen vor Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses bei der EZB eingereicht wurden.
Art. 3 Abs. 2 Buchst. a 32021D1442Übertragung von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen
den Erlass von Aufsichtsbeschlüssen durch die EZB;
Art. 15 32019D0004Dieser Beschluss gilt nicht in Fällen, in denen der Antrag auf Genehmigung einer der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Tätigkeiten der EZB vor Inkrafttreten des…
Art. 2 32021D1441BESCHLUSS (EU) 2021/1441 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/322 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden Beschlüssen (EZB/2021/37)
Die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2019/322 (EZB/2019/4) gelten in nicht geänderter Fassung in Fällen, in denen der Antrag auf Genehmigung eines der…
Art. 2 Abs. 1 32021D1442Gegenstand und Geltungsbereich
In diesem Beschluss werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden…