Erwägungsgrund 1 32021D1787
Das Internationale Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 (im Folgenden das „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates geschlossen und ist am 1. Juli 1995 in Kraft getreten.
Das Internationale Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 (im Folgenden das „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates geschlossen und ist am 1. Juli 1995 in Kraft getreten.