Erwägungsgrund 5 32021D1787
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Internationalen Getreiderat zu der Änderung der Begriffsbestimmung von „Getreide“ in dem Übereinkommen zu vertreten ist, da die Ausweitung der vom Internationalen Getreiderat abgedeckten Erzeugnisse durch die Aufnahme von Hülsenfrüchten in die Begriffsbestimmung von „Getreide“ im Interesse der Union ist —