Erwägungsgrund 1 32021D1074
Durch den Basel-III-Rahmen wurde eine einfache, transparente und nicht risikobasierte Verschuldungsquote als glaubwürdiger ergänzender Maßstab für die risikobasierten Kapitalanforderungen eingeführt. Der im Dezember 2017 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision – BCBS) veröffentlichte endgültige Standard zur Verschuldungsquote (nachfolgend als „BCBS-Standard zur Verschuldungsquote“ bezeichnet) sieht vor, dass Zentralbankreserven unter außergewöhnlichen makroökonomischen Umständen aus der Risikopositionsmessgröße für die Verschuldungsquote vorübergehend ausgeschlossen werden können, um die Umsetzung geldpolitischer Maßnahmen zu erleichtern.