Erwägungsgrund 1 32021D1851
Mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates wurde die Union Vertragspartei des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 (ISA) und Mitglied der Internationalen Zuckerorganisation (ISO).
Mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates wurde die Union Vertragspartei des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 (ISA) und Mitglied der Internationalen Zuckerorganisation (ISO).