Erwägungsgrund 11 32021D1851
Etwaige im Rahmen der Verhandlungen vereinbarte Änderungen sollten im Einklang mit dem Verfahren nach Artikel 44 des ISA angenommen werden. Nach diesem Artikel kann der Internationale Zuckerrat durch besondere Abstimmung den ISO-Mitgliedern eine Änderung des ISA empfehlen. Als Mitglied des Internationalen Zuckerrats gemäß Artikel 7 des ISA ist die Union in der Lage, an dieser besonderen Abstimmung teilzunehmen, um das Verfahren zur Änderung des institutionellen Rahmens des ISA anzustoßen.