Erwägungsgrund 14 32021D1851
Es ist außerdem angebracht, den im Namen der Union im Internationalen Zuckerrat während seiner 59. Tagung zu vertretenden Standpunkt über den Zeitplan zur Umsetzung der Änderungen des ISA festzulegen. In diesem Standpunkt sollte zum Ausdruck kommen, dass ein Inkrafttreten der Änderungen des ISA spätestens am 1. Januar 2024 im Interesse der Union liegt —