Erwägungsgrund 9 32021D1851
Da die mit dem Beschluss (EU) 2017/2242 erteilte Ermächtigung am 31. Dezember 2019 endete und die Notwendigkeit bestand, die Verhandlungen fortzusetzen, hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2019/2136 des Rates eine neue Ermächtigung erteilt.