Erwägungsgrund 8 32021D1851
Auf Ersuchen mehrerer ISO-Mitglieder beschloss der Internationale Zuckerrat, dass neben der von der Union vorgeschlagenen Änderung von Artikel 25 des ISA auch andere Bereiche des ISA Gegenstand von Verhandlungen sein sollten, insbesondere die Ziele nach Artikel 1 des ISA, die Arbeitsschwerpunkte der ISO gemäß den Artikeln 32, 33 und 34 des ISA sowie die Regeln für die Ernennung des Exekutivdirektors gemäß Artikel 23 des ISA.