Erwägungsgrund 10 32021D1923
Die Unterstützungsmaßnahme wird unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates, insbesondere der Achtung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates und gemäß den Vorschriften zur Ausführung der im Rahmen des EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben durchgeführt.