Erwägungsgrund 2 32021D1923
Bosnien und Herzegowina ist in erster Linie aufgrund des Konflikts der Jahre 1992-1995 noch immer eines der am stärksten verminten Länder der Welt. Die Präsenz von Minen und nicht zur Wirkung gelangten explosiven Kampfmitteln stellt nach wie vor ein großes Problem für die Sicherheit des Landes dar, ist eine unmittelbare Bedrohung für die Bevölkerung und behindert erheblich die Rehabilitation in der Konfliktfolgezeit und die wirtschaftliche Erholung. Dieses Material ist außerdem eine Bedrohung für das im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) entsandte Personal und sonstiges Personal der EU.