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EURAMET gewährt der Kommission Zugang zu allen Informationen im Zusammenhang mit den von ihr finanzierten indirekten Maßnahmen. Diese Informationen umfassen die Ergebnisse der Teilnahme der Begünstigten an indirekten Maßnahmen der Metrologiepartnerschaft, sowie alle sonstigen Informationen, die für die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Politik oder der Programme der Union als notwendig erachtet werden. Diese Zugangsrechte beschränken sich auf eine nicht kommerzielle und nicht wettbewerbsorientierte Nutzung und müssen mit den geltenden Vertraulichkeitsvorschriften im Einklang stehen.
EURAMET fügt Informationen über die finanzierten Vorschläge der Metrologiepartnerschaft in die gemäß Artikel 50 der Verordnung(EU) 2021/695 eingerichtete Datenbank ein.
Für die Zwecke der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Politik oder der Programme der Union gibt EURAMET der Kommission die in den eingereichten Vorschlägen enthaltenen Informationen.
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