Art. 11a 32017D1324
Die PRIMA-IS gewährt der Kommission und gegebenenfalls den Behörden der teilnehmenden Länder Zugang zu allen Informationen im Zusammenhang mit den von ihr finanzierten indirekten Maßnahmen. Diese Informationen umfassen die Beiträge und die Ergebnisse der Begünstigten, die an indirekten Maßnahmen teilnehmen, sowie alle sonstigen Informationen, die für die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Politik oder Programme der Union oder gegebenenfalls der teilnehmenden Länder für notwendig erachtet werden. Diese Zugangsrechte sind auf eine nicht kommerzielle und nicht wettbewerbsorientierte Nutzung beschränkt und stehen mit den geltenden Vertraulichkeitsvorschriften im Einklang.
Für den Zweck der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Politik oder Programme der Union stellt die PRIMA-IS der Kommission die in den eingereichten Vorschlägen enthaltenen Informationen bereit. Diese Pflicht gilt entsprechend für teilnehmende Länder in Bezug auf Vorschläge, die Antragsteller mit Sitz in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet umfassen.