Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Teilnehmerstaaten haben sich auf eine Durchführungsstelle für die Vorgängerinitiativen, nämlich das Europäische Metrologie-Forschungsprogramm (im Folgenden „EMRP“) und EMPIR, geeinigt. Im Jahr 2007 wurde EURAMET e. V. (im Folgenden „EURAMET“), die europäische regionale Metrologie-Organisation, als gemeinnütziger Verein nach deutschem Recht gegründet, um die Funktion dieser Stelle zu übernehmen. EURAMET hat auch Aufgaben und Verpflichtungen in Bezug auf die gesamteuropäische und weltweite Harmonisierung der Metrologie. Die Mitgliedschaft in EURAMET steht allen europäischen nationalen Metrologieinstituten als Mitgliedern und benannten europäischen Instituten als assoziierten Mitgliedern offen. Die Mitgliedschaft in EURAMET setzt nicht das Bestehen nationaler Metrologie-Forschungsprogramme voraus. Da sich die Verwaltungsstruktur von EURAMET dem Zwischenbewertungsbericht von EMPIR zufolge für die Durchführung von EMRP und von EMPIR als effizient und von hoher Qualität erwiesen hat, sollte EURAMET auch für die Durchführung der Metrologiepartnerschaft eingesetzt werden. EURAMET sollte daher den Finanzbeitrag der Union verwalten.
Benennung von EURAMET durch die Teilnehmerstaaten oder die von ihnen benannten nationalen Metrologieinstitute als für die Durchführung der…
Zur Verwirklichung der Ziele der Metrologiepartnerschaft sollte EURAMET finanzielle Unterstützung vor allem in Form von Finanzhilfen für Teilnehmer an auf der…
Die Finanzbeiträge zur Metrologiepartnerschaft sollten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 zentral von EURAMET verwaltet werden. Dies sollte…
EURAMET gewährleistet bei den in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a genannten indirekten Maßnahmen ein angemessenes Zusammenwirken mit den nationalen…
Maßnahmen im Rahmen der nationalen Programme der Teilnehmerstaaten, z. B. länderübergreifende Projekte, die zur Verwirklichung der in einem europäischen…
Die Teilnehmerstaaten legen der Kommission über EURAMET alle vom Europäischen Parlament, dem Rat oder dem Europäischen Rechnungshof angeforderten Informationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.