Erwägungsgrund 9 32021D2084
Mit „Horizont Europa“ wird ein stärker strategisch ausgerichtetes, kohärenteres und wirkungsorientierteres Konzept für die europäischen Partnerschaften eingeführt, das auf den Erfahrungen aus der Zwischenbewertung zu dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont (2014-2020), das mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt wurde, aufbaut. Die Verordnung (EU) 2021/695 ermöglicht die wirksame Nutzung institutionalisierter europäischer Partnerschaften, insbesondere durch den Schwerpunkt auf klaren Zielen, Ergebnissen und Wirkungen, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden können, und durch die Gewährleistung eines konkreten Beitrags zu den entsprechenden politischen Prioritäten und Maßnahmen der Union. Eine enge Zusammenarbeit, Komplementarität und Synergien mit anderen einschlägigen Programmen und Initiativen auf Unionsebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene, wozu auch der Europäische Forschungsrat und der Europäische Innovationsrat gehören, und insbesondere mit anderen europäischen Partnerschaften, werden entscheidend sein, um weitere Innovationen und die Forschung in anderen Bereichen zu fördern, eine größere Wirkung zu erzielen und sicherzustellen, dass die Ergebnisse in allen relevanten Bereichen, in denen der technologische Fortschritt mit der Metrologie im Zusammenhang steht, genutzt werden, so beispielsweise in den Bereichen Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Energie, intelligente Gesundheit, Klima, autonomer Verkehr und Kreislaufwirtschaft.