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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates wurde eine gemeinsame Form für die Ausstellung von Laissez-passer der Union eingeführt. Seit 2015 werden Laissez-passer der Union als elektronische Reisedokumente im Rahmen eines zentralisierten Verfahrens ausgestellt, wobei die Kommission im Einklang mit Vereinbarungen auf Dienststellenebene zur Umsetzung der Regelung der Laissez-passer der Union als zentrale Stelle für andere Unionsorgane fungiert.
Die Union stellt den Mitgliedern der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen und Bediensteten der Union Laissez-Passer gemäß der Verordnung (EU) Nr.…
In der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates sind die Form, der Anwendungsbereich und die Bedingungen für die Ausstellung eines Laissez-passer für Mitglieder…
Um sicherzustellen, dass einheitliche Bedingungen für künftige Sicherheitsstandards und technische Spezifikationen für von den Mitgliedstaaten ausgestellte…
Die Europäische Zentralbank (EZB) genehmigt die Ausstellung von Laissez-passer der Union für Mitarbeiter der EZB, Beschäftigte mit Kurzzeitvertrag der EZB und…
In Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) ist vorgesehen, dass der Rat die…
Ein Beschluss zur Ausstellung eines Laissez-passer der Union für EZB-Antragsteller wird nur dann auf der Grundlage einer Übertragung oder Weiterübertragung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.