Beschluss (EU) 2021/270 des Rates vom 25. Januar 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32021D0270
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