Beschluss (EU) 2021/326 des Rates vom 22. Februar 2021 über den im Namen der Union im durch das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits eingerichteten Handelsausschuss zur Änderung des Anhangs XII („Öffentliches Beschaffungswesen“) Anlage 1 zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher notwendig, die Liste der Beschaffungsstellen zu ändern. Die Union und Kolumbien sind sich einig, dass für eine solche Aktualisierung keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, da es sich um eine geringfügige Änderung nach Artikel 191 Absatz 2 Buchstabe a des Handelsübereinkommens handelt.
Erwägungsgrund 6 32021D0326
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