Erwägungsgrund 7 32021D0326
Nach Artikel 14 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 4 des Handelsübereinkommens ist ein Beschluss in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Union und dem beteiligten unterzeichnenden Andenstaat eingesetzten Handelsausschuss (im Folgenden „Handelsausschuss“) anzunehmen, wenn er sich ausschließlich auf die bilateralen Beziehungen zwischen ihnen bezieht.