Beschluss (EU) 2021/326 des Rates vom 22. Februar 2021 über den im Namen der Union im durch das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits eingerichteten Handelsausschuss zur Änderung des Anhangs XII („Öffentliches Beschaffungswesen“) Anlage 1 zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Handelsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Handelsausschusses, die Liste der Beschaffungsstellen zu ändern, gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Handelsübereinkommens bindend sein wird —
Erwägungsgrund 8 32021D0326
Erwägungsgrund 8 32021D0326Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen