Beschluss (EU) 2021/326 des Rates vom 22. Februar 2021 über den im Namen der Union im durch das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits eingerichteten Handelsausschuss zur Änderung des Anhangs XII („Öffentliches Beschaffungswesen“) Anlage 1 zu vertretenden Standpunkt
In Anhang XII Anlage 1 des Handelsübereinkommens werden zentrale Regierungsstellen Kolumbiens spezifiziert, für deren Beschaffungstätigkeit Titel VI des Handelsübereinkommens gilt (im Folgenden „Liste der Beschaffungsstellen“).
Erwägungsgrund 3 32021D0326
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