Erwägungsgrund 6 32021D0443
Daher sollte der Partnerschaftsrat unter Berücksichtigung des Zeitpunkts, an dem alle 24 Sprachfassungen der Abkommen überarbeitet und verbindlich und endgültig festgelegt sein werden, ein späteres Datum für die Beendigung der vorläufigen Anwendung festlegen. In Anbetracht des Zeitpunkts, an dem jene als verbindlich und endgültig festgelegten Fassungen der Abkommen zur Verfügung stehen sollen, sollte der Partnerschaftsrat den 30. April 2021 als den Zeitpunkt festlegen, an dem die vorläufige Anwendung endet.