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Dieser Beschluss sollte alle drei Jahre oder auf Antrag eines Mitgliedstaats überprüft werden.
Der Rat überprüft den vorliegenden Beschluss alle drei Jahre nach seinem Inkrafttreten oder auf Antrag eines Mitgliedstaats.
Dieser Beschluss wird einschließlich seiner Anhänge erforderlichenfalls auf Antrag eines Mitgliedstaats oder nach jeder Operation insgesamt oder teilweise…
Der Rat überprüft und ändert erforderlichenfalls die in diesem Beschluss festgelegten Vorschriften und Verfahren spätestens drei Jahre ab seinem Inkrafttreten…
Dieser Beschluss wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine Überprüfung findet in jedem Fall bis…
Dieser Beschluss wird drei Jahre nach seinem Inkrafttreten überprüft.
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2026. Er wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.