Erwägungsgrund 8 32020D1639
Im letzten Unterabsatz der Nummer 2.2.1. der Anlage III zur Mitteilung zur SSZ an den Rat und die Hohe Vertreterin, die Vorschläge zur Steuerung der SSZ enthält, wird näher ausgeführt, dass Drittstaaten, die in Ausnahmefällen von Projektteilnehmern eingeladen werden können, einen erheblichen Mehrwert für das Projekt bewirken, zur Stärkung der SSZ und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) beitragen und weitere anspruchsvolle Verpflichtungen erfüllen müssten. Dort ist auch festgelegt, dass Drittstaaten durch diese Einladung keine Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Steuerung der SSZ erteilt werden.