Beschluss (EU) 2021/779 des Rates vom 10. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits in Bezug auf die Änderung der Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 des Handelsausschusses zur Berücksichtigung des Beitritts Ecuadors zum Handelsübereinkommen und zur Aktualisierung der darin enthaltenen Liste der Schiedsrichter und Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertreten ist
Das Handelsübereinkommen wurde durch das am 11. November 2016 in Brüssel unterzeichnete Beitrittsprotokoll geändert, um dem Beitritt Ecuadors Rechnung zu tragen. Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2369 des Rates wird das Handelsübereinkommen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und Ecuador seit dem 1. Januar 2017 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32021D0779
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