Erwägungsgrund 4 32021D0779
Nach Artikel 13 Absatz 5 des Handelsübereinkommens kann der Handelsausschuss bei der Wahrnehmung der in Artikel 13 genannten Aufgaben jeden nach dem Handelsübereinkommen vorgesehenen Beschluss fassen.
Nach Artikel 13 Absatz 5 des Handelsübereinkommens kann der Handelsausschuss bei der Wahrnehmung der in Artikel 13 genannten Aufgaben jeden nach dem Handelsübereinkommen vorgesehenen Beschluss fassen.