Erwägungsgrund 8 32021D0779
Beschluss Nr. 2/2014 des Handelsausschusses sieht die Annahme der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für Schiedspersonen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h und Artikel 315 des Handelsübereinkommens vor.
Beschluss Nr. 2/2014 des Handelsausschusses sieht die Annahme der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für Schiedspersonen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h und Artikel 315 des Handelsübereinkommens vor.