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Es ist zweckmäßig, den im Public Governance Committee der OECD und im OECD-Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, weil mit dem Empfehlungsentwurf die Risikoanalyse, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit dem gemeinsamen Rahmen für das Risikomanagement bei Zollkontrollen durchgeführt wird, beeinflusst werden kann. Dies liegt daran, dass die Nichteinhaltung des Verhaltenskodex ein Risikoindikator ist, den die Zollbehörden der Mitgliedstaaten innerhalb ihres Ermessensspielraums heranziehen können, um Waren oder Wirtschaftsteilnehmer für Zollkontrollen anhand von Sendungen auszuwählen, die aus entsprechenden oder über entsprechende Freihandelszonen eintreffen. Illegaler Handel hat umfassende negative wirtschaftliche, soziale, ökologische und sogar politische Auswirkungen, und es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Union die Annahme des Empfehlungsentwurfs im OECD-Rat unterstützt.
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