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Die Zollbehörden:
führen nationale Risikomanagementtätigkeiten durch, einschließlich Risikoanalysen, Zusammenarbeit und Austausch von Informationen über das Risikomanagement mit den zuständigen nationalen Behörden sowie Ergreifen von Risikominderungsmaßnahmen;
führen nationale Prozesse durch, die für die Umsetzung gemeinsamer vorrangiger Kontrollbereiche und gemeinsamer Risikokriterien und -standards erforderlich sind;
führen gegen ebenfalls nationale Risikoanalysen durch, um die von der EU-Zollbehörde oder anderen Zollbehörden generierten Risikosignale, Ergebnisse der Risikoanalysen und Kontrollempfehlungen umzusetzen, und erforderlichenfalls geeignete Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen;
erstellen Kontrollempfehlungen und geben geeignete Risikominderungsmaßnahmen an die Adresse der Zollbehörden anderer Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der in Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe f genannten operativen Leitlinien;
treffen Kontrollentscheidungen;
führen Kontrollen im Einklang mit Kapitel 2 und allen geltenden gemeinsamen Risikokriterien und -standards durch;
geben eine Erläuterung gegenüber der EU-Zollbehörde ab, wenn einer Kontrollempfehlung nicht gefolgt wurde oder eine Risikominderungsmaßnahme nicht ergriffen wurde.
Die Zollbehörden können, soweit dies für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist, auf der EU-Zolldatenplattform und aus anderen Quellen verfügbare Daten, einschließlich der in nationalen Rechtsvorschriften oder im Unionsrecht genannten Quellen, sowie relevante Daten von anderen Behörden als den Zollbehörden erheben, verarbeiten und analysieren.
Die Zollbehörden wenden Risikomanagementverfahren an, um die Höhe des Risikos zu bestimmen, das mit den der zollamtlichen Kontrolle oder Überwachung…
Die Zollbehörden unternehmen alle erforderlichen Schritte, um den restriktiven Maßnahmen unter Berücksichtigung der Leitlinien der EU-Zollbehörde nachzukommen.
Regelungen für das Teilen von Risikoinformationen zwischen den Zollbehörden sowie mit der EU-Zollbehörde und der Kommission;
die Art der von den Zollbehörden durchzuführenden Zollkontrollen,
Für die Zwecke der in Absatz 1 genannten Bewertung erhebt und analysiert die EU-Zollbehörde relevante Informationen und führt alle erforderlichen Tätigkeiten…
Alle Risikoinformationen, Risikosignale, Ergebnisse der Risikoanalysen, Kontrollempfehlungen, Kontrollentscheidungen, Kontrollergebnisse und andere relevante…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.