Erwägungsgrund 6 32021D0826
Die humanitäre Krise, die eine umgehende Hilfe der anderen Mitgliedstaaten erforderlich machte, um eine erhöhte Zahl an Asylsuchenden und Migranten während des Winters zu schützen, und die damit verbundenen extremen Herausforderungen stellen eine Katastrophe im Sinne des Kapitels XVII Abschnitt C der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und des Titels VIII Kapitel 4 der Richtlinie 2009/132/EG dar.