Erwägungsgrund 8 32021D0826
Am 22. Oktober 2020 bestätigte Griechenland der Kommission den Erhalt der Gegenstände, die in der von Belgien vorgelegten detaillierten Liste aufgeführt sind. Griechenland teilt ferner mit, dass das Generalsekretariat für Bevölkerungsschutz des Ministeriums für Bürgerschutz als Empfänger der vorstehend genannten Gegenstände benannt wurde und diese kostenlos an Migranten und Asylsuchende verteilen oder ihnen zur Verfügung stellen sollte. Außerdem bestätigte Griechenland, dass angemessene Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einhaltung der Artikel 78, 79 und 80 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 sowie der Artikel 55, 56 und 57 der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf die genannten Gegenstände zu gewährleisten.