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Nach Auffassung des EZB-Rates sollten die Barmittel-Rücklagen, die gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses der Kommission C(2021) 2502 final auf einem gesonderten Konto bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, von negativen Zinssätzen befreit sein.
Nach Auffassung des EZB-Rates sollten die bei der EZB zum Zwecke der Rückzahlung des nach der Verordnung (EU) 2020/672 gewährten finanziellen Beistands…
Artikel 13 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 14. April 2021 zur Festlegung der notwendigen Vorkehrungen für die Verwaltung der…
Das gesonderte Konto, das gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses der Kommission C(2021) 2502 final vom 14. April 2021 zur Festlegung der…
Das gesonderte Konto, das gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 14. April 2021 zur Festlegung der notwendigen Vorkehrungen…
Die EZB wendet den in Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c Ziffer i des Beschlusses (EU) 2024/1209 (EZB/2024/11) genannten Zinssatz auf das gesonderte Konto an, das…
Zur Gewährleistung von Rechtsklarheit und Transparenz ist es im Nachgang zum Beschluss des EZB-Rates vom 17. Februar 2022 zur Überprüfung der Verzinsung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.