Erwägungsgrund 3 32021D0918
Am 12. Juli 2016 hat der AKP-EU-Botschafterausschuss den Beschluss Nr. 3/2016 zur Überarbeitung von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens angenommen, mit dem die erforderlichen Änderungen zur Schaffung des neuen Rechtsrahmens des ZUE mit Wirkung vom 1. Januar 2017 eingeführt wurden, und demzufolge die Rechtspersönlichkeit des ZUE ab diesem Tag ausschließlich zum Zwecke seiner Abwicklung beibehalten wird.