Beschluss (EU) 2021/926 des Rates vom 7. Juni 2021 über die Standpunkte, die im Namen der Europäischen Union in den schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite und von den Teilnehmern an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge zu den Anträgen des Vereinigten Königreichs auf Aufnahme als Teilnehmer zu vertreten sind
Die Leitlinien, die in dem — im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeiteten — Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) enthalten sind, finden aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung.
Erwägungsgrund 1 32021D0926
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