Beschluss (EU) 2021/926 des Rates vom 7. Juni 2021 über die Standpunkte, die im Namen der Europäischen Union in den schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite und von den Teilnehmern an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge zu den Anträgen des Vereinigten Königreichs auf Aufnahme als Teilnehmer zu vertreten sind
Nach Artikel 3 des Übereinkommens können weitere Mitglieder der OECD, die nicht Teilnehmer am Übereinkommen sind, und Nichtmitglieder der OECD von den derzeitigen Teilnehmern zur Teilnahme eingeladen werden. Ein Nichtteilnehmer an der ASU kann nach den in Anlage I zur ASU festgelegten Verfahren Teilnehmer an der ASU werden.
Erwägungsgrund 7 32021D0926
Erwägungsgrund 7 32021D0926Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen