Erwägungsgrund 5 32021D0926
Das Übereinkommen, einschließlich der ASU, bietet einen Rahmen für die geordnete und transparente Handhabung öffentlich unterstützter Exportkredite in deren jeweiligen Anwendungsbereichen. Damit wird bezweckt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentlich unterstützte Exportkredite zu schaffen, um einen Wettbewerb zwischen den Exporteuren zu fördern, bei dem Qualität und Preis der exportierten Waren und Dienstleistungen und nicht die günstigsten öffentlich unterstützten Finanzierungsbedingungen ausschlaggebend sind.