Beschluss (EU) 2021/926 des Rates vom 7. Juni 2021 über die Standpunkte, die im Namen der Europäischen Union in den schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite und von den Teilnehmern an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge zu den Anträgen des Vereinigten Königreichs auf Aufnahme als Teilnehmer zu vertreten sind
Die Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge (Aircraft Sector Understanding, im Folgenden „ASU“) ist in Anhang III des Übereinkommens enthalten und ist Bestandteil des Übereinkommens. Die ASU findet daher ebenfalls kraft der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 in der Union Anwendung.
Erwägungsgrund 3 32021D0926
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