Erwägungsgrund 9 32021D0926
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union zu dem — von den Teilnehmern am Übereinkommen anzunehmenden — Beschluss zu vertreten ist, sowie den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union zu dem — von den Teilnehmern an der ASU anzunehmenden — Beschluss zu vertreten ist, da beide beabsichtigten Beschlüsse gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 für die Union verbindlich sein werden —